Eigentlich ist doch alles klar, oder?

Na gut, die Brandenburger Kommunalverfassung ist das höchste Gesetz, das das Land Brandenburg erlassen hat und erlassen kann und hat damit quasi den Rang des Grundgesetzes auf Landesebene. Darin wird den Kindern und Jugendlichen des Landes ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht bei allen Angelegenheiten, die euch betreffen, gegeben. Tja, und da haben wir schon die erste Schwierigkeit: Was betrifft denn eure „Belange“? Es könnte der Spielplatz sein oder die Ausstattung eurer Schule, aber auch Radwege. Die Schaffung eines Gewerbegebietes zählt wohl nicht dazu, oder denkt ihr, dass das euch auch betrifft? Hm, könnte doch sein, weil dort vielleicht auch Ausbildungsplätze geschaffen werden. Wie sieht es mit dem öffentlichen Nahverkehr aus, also mal vom Schulbus abgesehen? Ihr seht, das ganze Thema ist gar nicht so leicht mit ein paar Worten zu erklären oder gar vollständig darzustellen. Nun hat der Gesetzgeber, sprich der Landtag auch noch gesagt, dass ihr mitbestimmt, auf welchen Wege die Gemeindevertreter und die Gemeindeverwaltung über eure Meinungen zu den euch betreffenden Themen informiert werden, damit diese bei den zu treffenden Entscheidungen und Beschlüssen auch Berücksichtigung finden können.

Ziemlich schwierige Kiste – für euch und für die Gemeinde.

Wir sprachen gerade davon, dass unser Landtag Gesetze erlässt, die nur für das Land Brandenburg gelten. Wenn wir jetzt schauen, wie die Bundesrepublik weiter aufgebaut ist, dann sind wir schon beim Landkreis, in unserem Fall also Teltow-Fläming angekommen. Und auch der Landkreis kann rechtliche Regelungen treffen, die heißen dann zumeist Satzungen und betreffen nur den Landkreis. Und wie soll es anders sein, auch in den Städten und Gemeinden des Landkreises dürfen Regelungen durch die Stadtverordnetenversammlung oder in unserem Fall durch die Gemeindevertretung als Satzungen erlassen werden.

Eine der wichtigsten Satzungen einer Kommune, also einer Gemeinde, einer Stadt oder des Landkreises, ist die sogenannte Hauptsatzung. Darin werden organisatorische Regelungen für das Zusammenleben in der Gemeinde getroffen. Zu diesen organisatorischen Regelungen gehört auch, dass festgeschrieben werden kann, wer die Interessen bestimmter Gruppen von Einwohner*innen gegenüber der Gemeindevertretung vertreten kann. Natürlich hat jede(r) Einzelne das Recht, seine Wünsche, Vorschläge und Kritik vorzubringen, so wie auf der Seite „Wer muss mir zuhören“ beschrieben, aber als Gruppe haben diese noch mehr Gewicht, da ja das gleiche Interesse mehrerer Personen vorgetragen wird.

Im März 2021 hat auch eure Gemeindevertretung eine neue Hauptsatzung beschlossen, in der euch, den Kindern und Jugendlichen, eine/ ein Kinder- und Jugendbeauftragte(r) zu Seite gestellt wird. Sie/Er soll euch dabei helfen, die für euch passenden Wege der Mitbestimmung und somit der Mitgestaltung eurer Gemeinde zu finden und die Interessen der Gruppe der Kinder und Jugendlichen gegenüber der Gemeindevertretung zu vertreten.

In den nächsten Monaten suchen wir also eine/einen Freiwillige(n), die/der diesen nicht gerade einfachen Job übernimmt. (Denkt mal kurz an eure Lehrer*innen und Erzieher*innen, haben die es immer leicht mit euch?)

Damit ihr euch schon mal über die Mitbestimmung informieren könnt, haben wir euch einige interessante Links zusammen gestellt. Und wenn euch das Thema der „gesellschaftlichen Teilhabe“ erst einmal gepackt hat …

Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg

Mitbestimmen in Berlin

Methoden | jugend.beteiligen.jetzt